Der Traktat führt den Namen Kinnim „Vogelpaare“, weil er Bestimmungen über die Vogelopfer enthält und als solche fast immer Paare, ein Paar Turteltauben oder ein Paar junger Tauben, dargebracht wurden. Die Fälle, für welche ein Taubenpaar als Opfer vorgeschrieben war, sind angegeben: Lev. Cap. 5, 1—10; 12, 8; 14, 22. 30—31; 15, 14—15; 15, 29—30; Num. 6, 9—11. In allen diesen Fällen war die eine der beiden Tauben als Sündopfer und die andere als Ganzopfer darzubringen. Ausserdem konnte ein Vogelopfer auch als freiwilliges Opfer dargebracht werden und zwar sowohl eine einzelne wie ein Paar oder mehrere Tauben (Lev. 1, 14), solche freiwillig gespendete Tauben durften aber nur als Ganzopfer dargebracht werden. Bei der Menge von Taubenpaaren, die insbesondere von Frauen nach ihrer Entbindung zur Darbringung in den Tempel gebracht wurden, konnte ein Verwechseln oder Durcheinandergeraten von Taubenpaaren verschiedener Frauen oder verschiedener Opferarten leicht Vorkommen. Die Erörterung aller hierbei möglichen Fälle, der Frage, was mit den unter einander geratenen Tauben zu geschehen hatte, und der sich ergebenden Folgen, wenn bei der Darbringung die zu beobachtenden Bestimmungen nicht innegehalten worden oder es zweifelhaft war, ob sie innegehalten worden waren, bildet den einzigen Inhalt der 3 Abschnitte des Traktats.